Im vergangenen Jahr gab es für die weltweite Social Media Gemeinde eine Menge Auf und Abs. Hierzulande gab es allerdings noch ein weiteres, absolutes Top-Thema: Recht. Und damit ihr es da möglichst einfach habt, haben wir euch die wichtigsten Punkte in unserer Reihe “Social Media & Recht” zusammengfasst.
Im letzten Teil ging es um die Evergreens des Internetrechts: Impressum und Urheberrecht. Außerdem beantworteten wir die Fragen: Wer haftet für was?
Heute geht es in die letzte Runde: Welche Hausregeln von Facebook müssen beachtet werden?
Regeln für Marketing auf Facebook
Wer Marketing oder Promotion auf Facebook betreibt, muss jeden Anschein einer Zusammenarbeit mit Facebook vermeiden. Hinweise wie „Zusammen mit Facebook“ sind also nicht zulässig, reine Verweise auf eigenen Aktivitäten auf der Plattform hingegen sind erlaubt. Formulierungen wie „Unser Gewinnspiel auf Facebook“ zum Beispiel stellen kein Problem dar.
Außerdem darf das Facebook-Logo nicht verwendet werden. Facebook verbietet die Nutzung des Logos auf blauem Grund, einzig die blaue Kachel mit dem „f“ ist erlaubt.
Möchtet ihr einen Post bewerben, müsst ihr gleich mehrere Dinge beachten:
- Weder im Post selbst, noch im Link oder der Beschreibung zum Link darf das Wort „Facebook“ oder „Fanpage“ auftauchen
- Jeglicher Bezug zu FSK-18 Inhalten (Brüste, Bier) ist zu unterlassen
- Das Bild darf nicht zu viel Text enthalten, es sind maximal 20% Textanteil zulässig – das gilt für Bilder ebenso wie für Vorschaubilder, die Facebook aus den Links generiert
- Generell fährt am besten, wer sich vorher die Nutzungsbedingungen und Werberichtlinien zu Gemüte führt.
Regeln zur Seitengestaltung
Auch für die Titelbilder auf Fanpages gibt es Vorgaben von Facebook. So dürfen nicht mehr als 20% Text zu sehen sein.
Bei der Wahl von Account-Namen gelten dieselben Regeln wie bei der Wahl von Domainnamen. Das bedeutet vor allem, dass sich Seitenbetreiber vorher eindringlich damit beschäftigen müssen, ob der von ihnen gewählte Name noch verfügbar bzw. geschützt ist. Klarheit gibt es bei den Markenämtern der EU bzw. Deutschland.
Und, Achtung: Ein einmal gewählter Name auf Facebook lässt sich nicht ohne weiteres wieder ändern. Selbst die nachträgliche Hinzufügung eines Leerzeichens (Fanpage Karma statt FanpageKarma) ist nicht möglich.
Facebook hat aber auch eigene Regeln für die Wahl des Seitennamens.
So dürfen:
- Namen für Fanpages nicht in Versalien geschrieben sein
- Symbole, Slogans („Fanpage Karma – Wir kümmern uns drum“) und Qualifikatoren („Das beste Tool der Welt“) sind nicht erlaubt
- Gattungsbegriffe und Kategoriebezeichnungen (Fanpage Karma – das Tool aus Berlin) sind unzulässig
- Erlaubt sind der Hinweis auf regionale Zweigstellen (Fanpage Karma Hamburg, Fanpage Karma Berlin, Fanpage Karma München)
- Ebenfalls in Ordnung sind eigene Seiten für einzelne Kampagnen (Fanpage Karmas Weihnachtsaktion)
Artikelbild: Flickr – Mel Silvers – CC-BY