Im vergangenen Jahr gab es für die weltweite Social Media Gemeinde eine Menge Auf und Abs. Hierzulande gab es allerdings noch ein weiteres, absolutes Top-Thema: Recht. Und damit ihr es da möglichst einfach habt, haben wir euch die wichtigsten Punkte in unserer Reihe “Social Media & Recht” zusammengfasst.
Im letzten Teil ging es um die Evergreens des Internetrechts: Impressum und Urheberrecht.
Heute geht es einen Schritt weiter: Wer haftet eigentlich wie, falls wirklich mal ein Rechtsverstoß vorliegt?
Haftung für eigene Inhalte
Ganz einfach: Inhalte, die ihr selbst erstellt und veröffentlicht habt, unterliegen 100% eurer Verantwortung. Entsprechend haftet ihr für diese in vollem Umfang, ohne Wenn und Aber.
Haftung für fremde Inhalte
Nun gibt es aber auch viele Möglichkeiten, fremde Inhalte auf den eigenen Plattformen zu teilen. Was passiert, wenn ihr im guten Glauben einen Link zu einer Seite mit illegalem Inhalt teilt?
Erstmal nichts. Für reine Verweise in Form von Links haften Seitenbetreiber nicht, es sei denn, sie solidarisieren sich mit rechtswidrigen Inhalten („Das sollten alle so tun“) oder verweisen bewusst auf Inhalte, bei denen der Rechtsverstoß offensichtlich ist, zum Beispiel bei illegalen Downloadseiten oder ähnlichem.
Achtung: Der weitverbreitete “Hiermit distanziere ich mich…”-Disclaimer nützt einem dabei absolut gar nichts.
Wer allerdings fremde Inhalte “direkt” einbettet (z.B. Ein YouTube Video), haftet. Denn dann habe man sich bewusst für die Übernahme des Inhalts entschieden, man bejahe im Grund den Rechtsverstoß und verbreite illegale Inhalte. Das heißt für euch, dass Fremdcontent nur dann eingebettet werden sollte, wenn man sich wirklich sicher ist, dass der Inhalt keinen Rechtsverstoß darstellt.
Haftung für Nutzerbeiträge
Zusätzlich zum Verbreiten von Inhalten, bieten Social Media Plattformen den großen Vorteil, dass Fans direkt mit den Unternehmen kommunizieren können. Das ist grundsätzlich toll, birgt aber natürlich die Gefahr, dass diese Fans Rechtsverletzungen im “Hoheitsgebiet” eines Anderen begehen können – z.B. urheberrechtlich geschützte Bilder teilen oder rassistische Kommentare hinterlassen. Ist dann nicht der Seitenbetreiber der Verantwortliche und automatisch haftbar?
Nein. Facebook-Seitenbetreiber haften nicht automatisch für Rechtsverletzungen durch Nutzerbeiträge, sondern nur, wenn sie Rechtswidrigkeiten ignorieren und damit einen eigenen Beitrag zur Rechtsverletzung leisten. Generell gilt der Grundsatz: Haftung erst ab Kenntnis.
Konkret heißt das: Seitenbetreiber haften,
- wenn die Nutzerbeiträge von der Seite selbst hochgeladen werden, zum Beispiel Einreichungen bei einem Gewinnspiel oder Wettbewerb
- wenn Nutzerbeiträge von der Seite geteilt werden, zum Beispiel bei eingeschickten oder geposteten Fotos
- wenn sie einen Beitrag nicht entfernen, obwohl sie von der Rechtswidrigkeit wussten. Das muss allerdings bewiesen werden. Und das ist nur möglich, wenn die Seite dazu Stellung bezogen hat (Kommentar oder Like) und der Rechtsverstoß erkennbar war
- wenn jemand einen Rechtsverstoß meldet und die Seite nicht unverzüglich – und das heißt bei Urheberrechtsverletzungen binnen drei bis fünf Tagen – darauf reagiert und den entsprechenden Beitrag löscht
Artikelbild: Flickr – Mel Silvers – CC-BY